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   SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05   

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SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05 (https://dejure.org/2005,17906)
SG Aachen, Entscheidung vom 21.12.2005 - S 11 R 101/05 (https://dejure.org/2005,17906)
SG Aachen, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - S 11 R 101/05 (https://dejure.org/2005,17906)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05
    Die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften über die Beitragsbemessung und -erhebung sind vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitssatzes am Versicherungsprinzip sowie am Solidaritätsprinzip zu messen (hierzu und zum Folgenden BVerfGE 92, 53, 70 ff; ausführlich auch Wahl, SozSich 2005, 134, 138 f).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05
    Die in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Befugnis zur Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums umfasst auch die gesetzgeberische Möglichkeit, eigentumsgeschützte sozialversicherungsrechtliche Ansprüche zu kürzen und umzugestalten, solange dies einem Gemeinwohlzweck dient und nicht unverhältnismäßig ist (BVerfGE 100, 1, 37).
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 KR 2/99 R

    Forstwirtschaftliche Unternehmentätigkeit bei Wohnsitz im Ausland

    Auszug aus SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05
    Angesichts des im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung vorherrschenden Solidarprinzips (BSG SozR 3-5420 § 2 Nr. 2) greift auch die Argumentation der Klägerin nicht, Rentner hätten während ihres Erwerbslebens bereits in solchem Maße zur Solidargemeinschaft beigetragen, dass eine weitere Heranziehung zu den typischen Leistungen für Erwerbsfähige gleichheitswidrig sei.
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 62/02 R

    Beitrittsgebiet - Invalidenrente - Sozialzuschlag - Dynamisierungsanspruch

    Auszug aus SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage zulässig, insbesondere enthält die Rentenanpassungsmitteilung trotz ihrer Bezeichnung einen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt hinsichtlich der (zukünftigen) Rentenhöhe (vgl. aus neuerer Zeit etwa BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 62/02 R mwN).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

    Auszug aus SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05
    Wer als Pflichtversicherter der gesetzlichen Sozialversicherung beitritt, kann nicht von vornherein erwarten, dass die gesetzlichen Vorschriften über die Leistungen unverändert fortbestehen (BVerfG, Beschluss vom 01.07.1981, SozR 2200 § 1255a Nr. 7, BVerfGE 58, 81 ff; ähnlich BSGE 60, 158, 162).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05
    Daher kommt dem Gesetzgeber auch für Eingriffe in bestehende Leistungsansprüche Gestaltungsfreiheit zu, solange für den Eingriff legitimierende Gründe gegeben sind (BVerfGE 31, 275, 290).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05
    Wer als Pflichtversicherter der gesetzlichen Sozialversicherung beitritt, kann nicht von vornherein erwarten, dass die gesetzlichen Vorschriften über die Leistungen unverändert fortbestehen (BVerfG, Beschluss vom 01.07.1981, SozR 2200 § 1255a Nr. 7, BVerfGE 58, 81 ff; ähnlich BSGE 60, 158, 162).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05
    Während ersteres eine wenigstens grundsätzliche Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung fordert, ermöglicht letzteres eine Ausnahme vom Versicherungsprinzip vor dem Hintergrund der gesetzlichen Sozialversicherung als Solidargemeinschaft und rechtfertigt insbesondere eine Beitragsbemessung, die sich nicht (wie in der privaten Krankenversicherung) am individuellen Versicherungsrisiko, sondern an der individuellen Leistungsfähigkeit und am Bedarf der gesamten Solidargemeinschaft ausrichtet (BVerfGE 89, 365, 378; Wahl, aaO).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05
    Solche Gründe liegen bei allen Regelungen vor, die dazu dienen, die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung zu gewährleisten, zu verbessern oder sie veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen (BVerfGE 53, 257, 293).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus SG Aachen, 21.12.2005 - S 11 R 101/05
    Die Einführung des zusätzlichen Beitrags durch § 241 a SGB V verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG, der es gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (zum Inhalt von Art. 3 GG etwa BVerfG, Urteil vom 23.1.1990, 1 BvL 48/87 mwN).
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